Anna Schwarz · 22. März 2026 · 4 Min. Lesezeit

Mit SFDR Level 2 treten erweiterte Offenlegungspflichten in Kraft, die insbesondere für gemeinnützige Stiftungen praktische Konsequenzen haben. Nachhaltigkeitspräferenzen, Ausschlusskriterien und die Dokumentation wesentlicher nachteiliger Auswirkungen müssen konsistent in Governance, Mandatsvertrag und Reporting verankert werden.

Kernthesen unseres Investmentkomitees

Unsere Researchabteilung arbeitet laufend an der strategischen Einordnung des Marktumfelds. Vier Thesen leiten dabei unser Vorgehen:

Erstens: Realzinsen dürften nachhaltig im positiven Bereich verharren. Strukturelle Inflation zwingt Zentralbanken zu einer restriktiveren Geldpolitik als im vergangenen Jahrzehnt.

Zweitens: Die klassische 60/40-Allokation bedarf einer Überprüfung. Veränderte Korrelationen können die Diversifikationswirkung traditioneller Anleihequoten reduzieren.

Drittens: Qualitätsunternehmen mit soliden Bilanzen, Profitabilität und Preissetzungsmacht gewinnen in einem anspruchsvolleren Finanzierungsumfeld an Bedeutung.

Viertens: Reale Vermögenswerte können zum Inflationsschutz beitragen. Illiquidität und Governance-Anforderungen müssen jedoch ausdrücklich budgetiert werden.

Was bedeutet das für institutionelle Mandate?

Strategische Quoten werden nicht anhand einzelner Prognosen verändert. Entscheidend sind Risikotragfähigkeit, Verpflichtungsstruktur, Liquiditätsbedarf und die langfristigen Ziele des jeweiligen Mandats.

Taktische Anpassungen erfolgen innerhalb klar definierter Bandbreiten. Jede Veränderung wird hinsichtlich Renditebeitrag, Risiko, Liquidität, Kosten und regulatorischer Auswirkungen dokumentiert.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt weder Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.